Härtefallklausel § 73 c StGB – BGH 5 StR 133/17
Die Entscheidung über den erweiterten Verfall von 10.205 EURO hält dann einer rechtlichen Prüfung nicht stand, wenn das Tatgericht die auch im Zusammenhang mit den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Angeklagten belangvolle Härtevorschrift des § 73 c StGB überhaupt nicht in den Blick genommen hat. BGH 5 StR 133/17 vom 11. Mai 2017 – Vorinstanz LG […]