Die Revision gewinnen

Die Revision gewinnt man nicht in der Revisionsinstanz!

Man kann als Angeklagter nicht darauf vertrauen, dass im Urteil schon Fehler zu finden sind, die revisibel sind. Fehler im Urteil sind schwer zu finden und noch schwerer herauszuarbeiten. Bedenken Sie, dass der Richter „sein“ Urteil nicht vom Revisionsgericht auseinandergerissen haben will und sich deswegen auch anstrengt, das Urteil revisionsfest zu schreiben. Will man eine Revision gewinnen, müssen erstmal die Voraussetzungen für eine solche existent sein.

Daher muss die Revision schon in der Vorinstanz vorbereitet werden oder vorbereitet sein, wenn der Verteidiger in der Revision noch das Ruder rumreißen soll und man die Revision gewinnen möchte.

Hierzu gehört, dass der Verteidiger in der Tatsacheninstanz alle nötigen strafprozessualen Formalien genutzt (ausgenutzt) hat.

Es gibt Rechtsanwälte im Strafrecht, die die Strafprozessordnung mit Nebengesetzen in der Tatsacheninstanz nicht anwenden, weil sie

 

  • es nicht wissen
  • es nicht können
  • sich nicht trauen
  • faul sind
  • es ihnen egal ist
  • ihnen der Angeklagte egal ist.

 

Meist bekommt der Angeklagte diese Anwälte von den Gerichten als „Pflichtverteidiger“ beigeordnet. Die Gerichte suchen Ihnen keine Strafverteidiger aus, die auch verteidigen. Die Richter haben Angst vor handelnden und verteidigenden Anwälten, da sie ihnen die Hauptverhandlung nebst Verurteilung schwierig machen und das Urteil dann mit einem Rechtsmittel (z.B. der Revision) angreifen könnten.

Es gibt aber Rechtsanwälte im Strafrecht / Fachanwälte für Strafrecht, die die Strafprozessordnung mit Nebengesetzen in der Tatsacheninstanz anwenden können und auch anwenden.

Die Revision gewinnen, kann man...

- nur mit einer guten Vorbereitung

Das richtige und punktuelle Anwenden der Möglichkeiten im Strafprozess muss gewusst und vor allem gekonnt sein. Der Krawall im Prozess ist einfach, aber nicht immer sinnig. Manche Strafverteidiger arbeiten so. Der Konflikt im Prozess wird aber nur gebraucht, um auch dem Gericht klarzumachen, dass der Angeklagte kein Objekt ist. Anträge und Stellungnahme sind nötig, um die Revision für den Fall der Verurteilung vorzubereiten. Eine mögliche Revision gewinnen, kann man nur mit einer solchen guten Vorbereitung.

- nur mit einem guten Strafverteidiger

Auch das Wissen muss dann der Revisionsanwalt (der nicht der vorherige Strafverteidiger sein muss) aufbieten können. Hierzu gehört zum Einen die Kenntnis der neuesten Rechtsprechung. Zum Anderen muss der Revisionsanwalt die Formalien für die Revisionsbegründung beherrschen. Das ist meist schon der Untergang einer Revision, wenn diese nicht eingehalten werden. Das wichtige (im Jurastudium) erlernte Handwerk, die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit rechtlichen Problemen des Urteils oder der Prozessführung ist dann noch das, was den Feinschliff setzt.

Trotzdem sind nur 5 % der eingelegten Revisionen erfolgreich. Hierzu mehr in einem Beitrag in meinem Blog. Bedenken Sie: Ein Tatrichter kann auch Fehlurteile „revisionsfest“ begründen.