Willkommen
Ich begrüße Sie auf meiner Internetseite.
Ich bin seit über 15 Jahren als Rechtsanwalt / Strafverteidiger bundesweit tätig. Mein Kanzleisitz ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock an der Ostsee.
Wegen der Übernahme von schwierigen Verteidigungen und der erfolgreich absolvierten Prüfungen in mehreren Gebieten des Strafrechts ernannte mich die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg – Vorpommern 2010 zum Fachanwalt für Strafrecht. Jedes Jahr bilde ich mich im Rahmen dieser Spezialisierung weiter.
Strafverteidigung
Ich verteidige Sie in Strafsachen vor dem Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht (Kammergericht) und auch Bundesgerichtshof. Mein Einsatz kann von Ihnen jederzeit in jeder gewünschten Instanz erfolgen. Wichtig für eine effektive Verteidigung ist das Einhalten meiner Verhaltensregeln.
Revision
Einen besonderen Schwerpunkt meiner Arbeit in der Strafverteidigung lege ich auf die Revision im Strafrecht.
Man kann als Angeklagter nicht darauf vertrauen, dass das Revisionsgericht die Fehler im Urteil von allein finden wird. Reversible Fehler sind schwer zu finden und vor allem auch prozessual korrekt herauszuarbeiten.
Deswegen prüfe ich für Sie die Fehler in der Urteilserstellung (formell) und in der Urteilsfassung (sachlich), um Ihnen eine neue Chance und ein faires Verfahren in einer weiteren Gerichtsverhandlung zu ermöglichen.
In meinem Blog berichte ich über Neuigkeiten, kuriose Rechtsangelegenheiten und Revisionsentscheidungen. Tragen Sie sich doch in meinen Newsletter ein.
Sie können gern zu mir auch direkten Kontakt aufnehmen.
Ihr Rechtsanwalt Thomas Penneke
Und noch eins:
“Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden;
es ist nicht genug, zu wollen, man muss auch tun.”
(Johann Wolfgang von Goethe)
Wie geht Revision?
Im Folgenden möchte ich Ihnen Antworten auf Fragen geben, die mir meine Mandanten zum Ablauf des Revisionsverfahrens im Laufe der Jahre häufiger gestellt haben.
Was ist die Revision?
Wo ist der Ablauf des Revisionsverfahrens gesetzlich geregelt?
Welches Gericht ist für die Revision im Strafrecht zuständig?
Gibt es eine Revisionhauptverhandlung?
Was bedeutet die Entscheidung des Revisionsgerichts?
DIE REVISION GEWINNEN
Die Revision gewinnt man nicht in der Revisionsinstanz!
Man kann als Angeklagter nicht darauf vertrauen, dass im Urteil schon Fehler zu finden sind, die revisibel sind. Fehler im Urteil sind schwer zu finden und noch schwerer herauszuarbeiten.
Bedenken Sie, dass der Richter „sein“ Urteil nicht vom Revisionsgericht auseinandergerissen haben will und sich deswegen auch anstrengt, das Urteil revisionsfest zu schreiben.
Daher muss die Revision schon in der Vorinstanz vorbereitet werden oder vorbereitet sein, wenn der Strafverteidiger in der Revision noch das Ruder herumreißen und für einen Neuanfang sorgen soll.