Bezeichnung der Erklärung eines Angeklagten als “Quatsch” durch Schöffen
Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als “Quatsch”, ohne das Ende der Erklärung abzuwarten
Bezeichnet ein Schöffe eine am ersten Verhandlungstag vorgetragene Erklärung des Angeklagten als “Quatsch”, ohne das Ende der Erklärung abzuwarten