Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Plauener Mordfall von 1987
Das Landgericht Zwickau hat den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere seiner Schuld festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil nun bestätigt. Das Besondere an dem Fall ist, dass die Tat im Jahre 1987 begangen worden sein soll. Urteil vom 4. Juli 2018 – 5 StR 46/18