Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von elf Jahren

Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Würzburg keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthält. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. (Quelle: PM Nr. 165/2017 vom 24.10.2017) Beschluss vom 12. Oktober 2017 – 1 StR 324/17 

Bundesgerichtshof hebt Urteil bezüglich des Projekts “Hohe Düne” weitgehend auf

Auf die auf den Teilfreispruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft hat der 1. Strafsenat das Urteil mit den Feststellungen aufgehoben, weil die Strafkammer bei der Prüfung des dem Angeklagten vorgeworfenen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) hinsichtlich des Vorliegens einer subventionserheblichen Tatsache von einem unzutreffenden rechtlichen Maßstab ausgegangen ist. Aufgrund dessen hat das Landgericht keine ausreichenden Feststellungen getroffen, […]