Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung eines Heranwachsenden wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe von elf Jahren

Der Bundesgerichtshof hat das Rechtsmittel als unbegründet verworfen, weil das angefochtene Urteil des Landgerichts Würzburg keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten enthält. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. (Quelle: PM Nr. 165/2017 vom 24.10.2017) Beschluss vom 12. Oktober 2017 – 1 StR 324/17