Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtskräftig
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen verworfen, durch das dieser wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden ist. Nach den Feststellungen des Landgerichts (vgl. näher dazu Pressemitteilung vom 13. Juni 2018, Nr. 104/2018) hatte sich der Angeklagte aus sexuellem Motiv […]